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Bromelain-POS® ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, d.h. Sie erhalten Bromelain-POS® ohne ärztliche Verordnung in jeder Apotheke.
Packungsgröße PZN
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten Bromelain-POS® als pflanzliches Arzneimittel. Oftmals genügt hier die Vorlage der Arztempfehlung (sog. „grünes Rezept“) und der Rechnung aus der Apotheke. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Unser Formular zum Antrag auf Kostenübernahme finden Sie hier.
Bromelain-POS® sollte ca. eine halbe Stunde vor den Mahlzeiten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit (z.B. ein Glas Wasser) eingenommen werden. Die Tablette sollte nicht geteilt werden.
Bromelain-POS® enthält pflanzliche Enzyme. Um diese Enzyme vor der Magensäure zu schützen, sind Bromelain-POS® Tabletten mit einem magensaftresistenten Überzug versehen. Durch den Überzug sind die Tabletten so geschützt, dass der Wirkstoff den Magen unzerstört passiert und erst im Dünndarm freigesetzt wird.
In der Packungsbeilage wird die Einnahme von 1-2 x 1 Tablette über einen Zeitraum von 4-5 Tagen empfohlen. Es ist möglich, dass Ihr Arzt Ihnen eine andere Einnahmeempfehlung ausspricht, als in der Packungsbeilage angegeben ist. In diesem Fall hat Ihr Arzt Sie gründlich untersucht und festgestellt, dass für Sie eine höhere Dosierung und/oder eine längere Therapiedauer erforderlich ist.
Um das empfindliche Enzym Bromelain zu schützen, sollte Bromelain-POS® im Kühlschrank gelagert werden (2°C – 8°C). Während des Behandlungszeitraumes kann das Arzneimittel bis zu 4 Wochen außerhalb des Kühlschranks, jedoch nicht über 25° C, aufbewahrt werden.
Bei Bromelain handelt es sich um eiweißspaltende Enzyme aus der Ananaspflanze. Bromelain wird aus dem Stamm der Ananaspflanze gewonnen. Dieser enthält im Vergleich zur Frucht das meiste Bromelain. Die Stämme durchlaufen nach der Ernte ein aufwendiges Aufbereitungsverfahren, so dass schließlich ein hochaufgereinigter Wirkstoff zur Verfügung steht.
Anders als bei den meisten anderen Wirkstoffen ist bei Enzymen nicht die eingesetzte Menge, sondern die tatsächliche Enzymaktivität entscheidend. Die Enzymaktivität wird in F.I.P.-Einheiten angegeben. (definiert von der Internationalen Pharmazeutischen Vereinigung – Fédération Internationale Pharmaceutique). Je nach eingesetztem Rohstoff enthält eine Tablette Bromelain-POS® 56,25 – 95 mg Bromelain. Eine Tablette Bromelain-POS® enthält standardisiert immer die Enzymaktivität von 500 F.I.P.-Einheiten.
Eine gleichzeitige Einnahme ist möglich. Ihr Arzt wird das therapeutische Vorgehen mit Ihnen besprechen, da die Plasma- und Urinspiegel von Antibiotika bei gleichzeitiger Einnahme mit Bromelain-POS® erhöht werden können. Grundsätzlich sollten Sie, wenn Sie bereits andere Arzneimittel einnehmen, vor der Anwendung von Bromelain-POS® mit einem Arzt Rücksprache halten.
Bromelain-POS® wirkt abschwellend und dadurch schmerzlindernd, da es den Druck im verletzten Bereich reduziert. Dadurch kann Bromelain-POS® dazu beitragen, den Bedarf und die Verwendungsdauer von Schmerzmitteln zu reduzieren.